Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) eine Regelung zur Entlastung der Fernwärmekunden geschaffen. Damit sollen alle Verbraucher einmalig im Monat Dezember 2022, eine Erstattung in Höhe einer durchschnittlichen Abschlagszahlung erhalten.
Diese Gutschrift wird Ihnen in der Abrechnung für 2022 angerechnet.
Betriebskosten sind Kosten die dem Eigentümer bei der Bewirtschaftung des Gebäudes entstehen.
Betriebskosten entstehen dem Vermieter / Eigentümer bei der Bewirtschaftung des Gebäudes. Sie beschreiben den jährlichen Verbrauch des jeweiligen Mieters. Sie werden jährlich abgerechnet und anteilig individuell auf den Mieter umgelegt.
Für alle anfallenden Betriebskosten darf der Vermieter Vorauszahlungen verlangen.
In der Regel erfolgt die Abrechnung für 12 Monate nach dem Verhältnis der Wohnfläche.
Die Höhe der monatlichen Vorauszahlung wird bei Vertragsschluss festgelegt.
Sollten größere Abweichungen zwischen Zahlung und Abrechnung entstehen können diese selbstverständlich angepasst werden.
Zu den allgemeinen Betriebskosten gehören:
Sonstige Betriebskosten: