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Betriebskosten

Entlastungspaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) eine Regelung zur Entlastung der Fernwärmekunden geschaffen. Damit sollen alle Verbraucher einmalig im Monat Dezember 2022, eine Erstattung in Höhe einer durchschnittlichen Abschlagszahlung erhalten.


Diese Gutschrift wird Ihnen in der Abrechnung für 2022 angerechnet.

 

Betriebskosten sind Kosten die dem Eigentümer bei der Bewirtschaftung des Gebäudes entstehen.

Betriebskosten entstehen dem Vermieter / Eigentümer bei der Bewirtschaftung des Gebäudes. Sie beschreiben den jährlichen Verbrauch des jeweiligen Mieters. Sie werden jährlich abgerechnet und anteilig individuell auf den Mieter umgelegt.

Für alle anfallenden Betriebskosten darf der Vermieter Vorauszahlungen verlangen.

In der Regel erfolgt die Abrechnung für 12 Monate nach dem Verhältnis der Wohnfläche.

Die Höhe der monatlichen Vorauszahlung wird bei Vertragsschluss festgelegt.

Sollten größere Abweichungen zwischen Zahlung und Abrechnung entstehen können diese selbstverständlich angepasst werden.


Zu den allgemeinen Betriebskosten gehören:

  • laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

  • Wasserversorgung und Entwässerung

  • Aufzug

  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung

  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung

  • Gartenpflege

  • Beleuchtung

  • Schornsteinreinigung

  • Sach- und Haftpflichtversicherung

  • Hauswart

  • Gemeinschaftsantennen-Anlage

  • Private Verteilanlage für Breitbandkabelnetz

  • Grundgebühren für Breitbandanschluss

  • Betrieb maschineller Wascheinrichtungen


Sonstige Betriebskosten:

  • Dachrinnenreinigung

  • Wartung Rauchabzugsanlage

  • Wartung Feuerlöscher

Impressum

Anschrift: Wohnungsgenossenschaft "Elbtal" Heidenau eG
Bahnhofstr. 3a
01809 Heidenau
   
Tel.: +49 (0)3529 5038 100
E-Mail: info [at] wg-elbtal.de
   
Vorstand: Frank Oelke, Elke Irmscher
Aufsichtsrat: André Willert (Aufsichtsratsvorsitzender), Sven Gärtner (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender), Susanne Wagner (Protokollführerin), Andreas Pinter, Stefan Heinß
   
Eingetragen: Die Wohnungsgenossenschaft "Elbtal" Heidenau eG ist registriert im Amtsgericht Dresden (GnR. 89)
Gewerbeerlaubnis gemäß
§ 34c GewO:
erteilt vom Landkreis Sächsische Schweiz,
Ordnungsamt Heidenau
Prüfungsverband: Die Wohnungsgenossenschaft "Elbtal" Heidenau eG ist Mitglied im MDP e.V. (Mitteldeutscher Prüfungsverband e.V.) mit Sitz in 04289 Leipzig
   

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